Sehr geehrte Kunden und Interessenten,

anbei finden Sie eine weitere Ausgabe des bwe-Newsletters, mit welchen wir Sie regelmäßig über Neuigkeiten, Produkte und interessante Aktionen informieren.

Wir freuen uns auf positive Rückmeldungen sowie auf Verbesserungsvorschläge!

Ob Anlagenbau von Anfang an oder Quereinstieg in ein Fremdsystem: bwe Energiesysteme GmbH & Co. KG setzt auf praktikable Lösungen – vorausschauend, technisch raffiniert, besonnen integrativ.

Gerade erst hat bwe an einer Fremdanlage Gasspeicherdächer von 1.000 m³ auf 5.600 m³ erhöht und damit gleichzeitig auf flexible Fahrweise umgerüstet. Der Vorteil: Die größeren Gasspeicher verhindern – beispielsweise bei Wartungsarbeiten – Gasverluste in erheblichem Maße. Schwefel lagert sich besser ab und das Gas wird effektiver entfeuchtet. Dies hat wiederum zur Folge, dass für die Kühlung weniger Energie benötigt wird.  bwe hat hier die Gasbrücken in das bestehende System integriert.

Mit der flexiblen Fahrweise kann unser Kunde nun auf die Strom-Nachfrage unmittelbar reagieren. Eine kluge Entscheidung, denn so profitiert er nicht unerheblich von der höheren Erlösen zu Spitzenzeiten. Der finanzielle Nutzen einer Flexibilisierung von Bestandsanlagen ist für den Stromproduzenten unverkennbar hoch, gleichzeitig verringert die so genannte Flexibilitätsprämie das Risiko für den Anlagenbetreiber ab.

Für Anlagen, die nach dem 1. August 2014 in Betrieb genommen wurden, greift der so genannte Flexibilitätszuschlag.

Vor allem die Erneuerbaren Energien sollen in die Lage versetzt werden, Strom bedarfsorientiert zu erzeugen. Der Gesetzgeber unterstützt somit den flächendeckenden Ausbau einer flexiblen Fahrweise. In welcher Form und zu welchen Konditionen – dazu berät Sie bwe gern.

Biogas und Biomethan gehören zu den wenigen regenerativen Energieträgern, die kurzfristig erhöhte Strommengen produzieren können. Ein Vorteil, den es für Anlagenbetreiber zu nutzen gilt.


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Bei Änderungsverfahren für Ihre Biogasanlage hilft unsere Genehmigungsabteilung

Bereits im April wurde sie im Bundesgesetzblatt verkündet und am 1. August 2017 tritt sie vollständig in Kraft: Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Diese Verordnung regelt alle Anlagen, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird: vom privaten Heizölbehälter über Tankstellen, Raffinerien, Galvanikanlagen bis zu Biogasanlagen.

Zudem sind die neuen Regeln bei der Düngeverordnung am 1. Juni 2017 in Kraft getreten. Unter anderem ist der N-Düngebedarf künftig nach bundesweit einheitlichen Vorgaben zu ermitteln und zu dokumentieren. Es gilt eine Obergrenze von 170 Kilogramm Gesamtstickstoff je Hektar und Jahr im Durchschnitt der landwirtschaftlich genutzten Flächen des Betriebes aus organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln. Gärreste aus Biogasanlagen sind ab sofort mit einzubeziehen. Neben Änderungen bei den Sperrfristen und der Lagerkapazitäten sind nach der novellierten Düngeverordnung auch Änderungen bei der Ausbringung zu beachten.

Um bestehende Biogasanlagen gemäß den Anforderungen aus der AwSV nachzurüsten oder für allgemeine Fragen hinsichtlich der Änderungen bei der Düngeverordnung, wenden Sie sich an René Claußnitzer aus der Genehmigungsabteilung: rene.claussnitzer@bwe-energie.de.


Teilnehmer haben TRGS 529-Schulung erfolgreich absolviert

Im Mai fand eine zweitätige Schulung für Betreiber von Biogasanlagen gemäß TRGS 529 in den Geschäftsräumen von bwe statt. Seit 2015 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die technische Regel für Gefahrstoffe für Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas (TRGS 529) beschlossen. Seitdem gilt für Betreiber von Biogasanlagen eine Qualifizierungspflicht und es ist eine verantwortliche Person zur Gewährleistung eines rechtskonformen Anlagenbetriebs zu benennen, die ebenfalls eine entsprechende Qualifikation besitzt. Die Qualifizierung ist spätestens alle vier Jahre wiederkehrend nachzuweisen.  Alle Teilnehmer erhielten am Ende der Schulung ein Zertifikat. Weitere TRGS-Schulungen sind in Planung. Sollten auch Sie Interesse an einer TRGS-Schulung haben, wenden Sie sich an unseren Mitarbeiter Herrn Dirk Tinnemeyer unter folgender E-Mail Adresse: dirk.tinnemeyer@bwe-energie.de.


Einladung zum Tag des offenen Hofes

Das Interesse an 75 kW-Gülleanlagen ist groß. Als Landwirt profitieren Sie von 75 kW-Hofkraftanlagen auf vielfältige Weise: Sie verwerten Überschüssiges aus der Tierproduktion, nutzen die anfallende Wärme innerbetrieblich und lassen sich eingespeisten Strom garantiert vergüten. Der automatisierte Betrieb hält den Zeitaufwand gering, und die robuste Technik gibt Sicherheit.

Überlegen Sie auch eine 75 kW-Güllekleinanlage zu bauen? Oder sind auf der Suche nach einem Unternehmen, das Ihr Vorhaben umsetzt? Vielleicht besteht auch ein allgemeines Interesse an Güllekleinanlagen? Dann ist unser Tag des offenen Hofes genau richtig für Sie. Anlageninteressenten und -betreiber sind herzlich eingeladen, die neusten bwe-Hofkraftwerke mit einer elektrischen Leistung von 75 kW zu besichtigen. Vor Ort können Sie sich über die verbauten Komponenten, sowie über das kompakte bwe-System und die angewendete Technik informieren. Führungen werden jeweils um 12.00 Uhr und um 15.00 Uhr angeboten.


An folgenden Terminen können Sie jeweils ein 75 kW-Hofkraftwerk zwischen 10.00-17.00 Uhr besichtigen:

16.07.2017 auf dem Hof Meyer  Baaste 10, 27446 Farven

23.07.2017 auf dem Hof Lehmann  Brunner Straße 3, 26316 Varel

30.07.2017 auf dem Hof Claussen  Marschstraße 14, 27624 Geestland

24.09.2017 auf dem Hof Hillen  Loher Schwarten 7, 49632 Essen (Old.)

Verlängerung: Aktion Wartungsvertrag

Als Dankeschön an unsere Kunden verlängert bwe wieder die Aktion "Wartungsvertrag" bis zum 30.09.2017. Alle Kunden mit einem Wartungsvertrag nach WHG erhalten 33 % Nachlass auf An- und Abfahrt*. Falls Sie noch keinen Wartungsvertrag nach WHG unterschrieben haben, dann rufen Sie uns an unter: 04491/93800-0!

* Von dieser Aktion sind der Notdienst sowie andere Aktionen ausgeschlossen.


Warum ist die Wartung Ihrer Anlage so wichtig?

Voraussetzungen für eine störungsfreie und zuverlässig funktionierende Anlage sind regelmäßige Wartungen. Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen minimieren größere Schäden und beugen Verluste vor.

Termine 2017

16.07.2017         Tag des offenen Hofes - Hof Meyer, in Farven

23.07.2017         Tag des offenen Hofes - Hof Lehmann, in Varel

30.07.2017         Tag des offenen Hofes - Hof Claussen, in Geestland OT Köhlen

18.-21.08.2017   Land Tage Nord, in Wüsting

01.-02.09.2017   Jobmesse Oldenburger Münsterland, in Cloppenburg

07.-10.09.2017   Norla Messe, in Rendsburg

13.-14.09.2017   Abfallvergärungstag, in Papenburg

24.09.2017         Tag des offenen Hofes - Hof Hillen, in Essen (Oldenburg)

12.-18.11.2017   Agritechnica, in Hannover

04.-06.12.2017  Green Live, in Kalkar

Weitere Termine für Messen/Veranstaltungen für das Jahr 2017 folgen. Schauen Sie hinsichtlich der Termine in regelmäßigen Abständen auf unserer Homepage unter www.bwe-energie.de vorbei!


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